Förderung: AVGS
förderbar über AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Förderung: Qualifizierungscheck
förderbar über Qualifizierungscheck (ProAbschluss)

Förderung: BGS
förderbar über BGS (Bildungsgutschein)

Übergangsmanagement SGB III – SGB II im individuellen Einzelcoaching

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet in den nächsten Monaten und Sie fragen sich, warum Ihre Bewerbungsbemühungen noch nicht gefruchtet haben und wie Sie jetzt noch den Bezug von Arbeitslosengeld 2 vermeiden können? Sie suchen nach neuen Ideen und Ansätzen Ihren neuen Job zu finden?

Flyer: Übergangsmanagement SGBIII – SGB II im individuellen Einzelcoaching

Unser Angebot:

Wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht bei allen Themen rund um den Bewerbungsprozess, um Sie bei der Aufnahme eines neuen Jobs gezielt zu unterstützen.

Inhalte & Coachingdauer:

Die Inhalte Ihres Coachings stimmen wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs ab. Hierbei gehen wir ressourcen-, ziel- und lösungsorientiert vor und stellen Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Reflexion bisheriger Bewerbungsaktivitäten
  • Anpassung und Optimierung vorhandener Bewerbungsstrategien
  • Reflexion möglicher Hindernisse bei der Arbeitsaufnahme
  • Kompetenzanalyse
  • Erarbeitung einer tragfähigen und realistischen beruflichen Perspektive
  • Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen
  • Erarbeitung passgenauer Strategien zur Stellenrecherche
  • Versand von Bewerbungen
  • Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen
  • Erarbeitung von Kompromissen in der Beschäftigung
  • Unterschiede sowie Rechte und Pflichten SGB II und SGB III

Dauer Ihres Coachings:

Die Dauer beträgt 4 Wochen mit jeweils 2 Terminen pro Woche. Es handelt sich um individuell planbare Einzelcoachingeinheiten in unseren Räumlichkeiten mit kompetenten Coaches* vor Ort.

Fördermöglichkeiten:

Ihr Coaching ist über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) förderbar. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsvermittler*in oder Fallmanager*in auf diese Möglichkeit der Unterstützung an. Alle Bundesagenturen für Arbeit und Jobcenter können AVGS ausstellen und somit die Kosten übernehmen.
Weiter besteht die Möglichkeit unser Coaching aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Umfang und Dauer können in diesem Fall variieren. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Erstberatungstermin.
Wir freuen uns auf Sie!

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